SatzungDie Satzung der Heinrich-Dammann-Stiftung regelt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der beiden Organe Vorstand und Kuratorium und das Miteinander.
Während dem Vorstand in erster Linie die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung obliegt, überwacht und berät das Kuratorium. Es ist Ideengeber, Vermittler und Förderer von Netzwerken.
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