Wir fördern
Jugendarbeit.

Förderschwerpunkte

 

Bei der Förderung legen wir den Fokus auf die Partizipation Jugendlicher, die Vernetzung der Träger von Jugendarbeit und die Entwicklung zukunftsweisender Jugendarbeit auf dem Land.

Wir fördern die Arbeit mit  Jugendlichen im Alter von
12 bis 27 Jahren.

Wir fördern insbesondere im Bereich der Landeskirche Hannovers und in Niedersachsen.

 

Ausschlusskriterien

  •  Das Projekt oder Vorhaben entspricht nicht dem Stiftungszweck.
  • Das zu fördernde Projekt oder Vorhaben ist schon gestartet, bevor der Antrag gestellt wurde und / oder bevor die Heinrich-Dammann-Stiftung darüber entschieden hat.
  • Förderung reiner Jugend- und Konfirmandenfreizeiten
  • Förderung reiner Infrastruktur
  • Produktionen von Datenträgern (audio- und/oder audiovisuell)
  • Projekte und Vorhaben im Ausland ohne ersichtliche Vernetzung mit Projekten der Jugendarbeit in Deutschland
  • Anschlussfinanzierungen, ohne erkennbare und wesentliche Veränderung der bisherigen Inhalte oder Ziele des Projektes
  • Wiederholte Antragstellung, nach Ablehnung durch den Vorstand

Auszug aus den Förderrichtlinien

STIFTUNGSZWECKE
Stiftungszwecke der Heinrich-Dammann-Stiftung sind
a. die Förderung der kirchlichen Arbeit der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers (Karte), insbesondere der christlichen Jugendarbeit und
b. die Förderung der Jugendarbeit im Allgemeinen.

ALLGEMEINE FÖRDERGRUNDSÄTZE
a. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Eine Förderung kann nur im Rahmen des Stiftungszwecks erfolgen.
b. Die Förderung der Heinrich-Dammann-Stiftung ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch erhoben werden kann.

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
a. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Zusammen­schlüsse, Vereine, Verbände und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, deren Grundsätze auf sozialen, demokratischen und / oder christlichen Werten beruhen.
b. Bei einem positiven Förderungsbescheid hat der Antragsteller in geeigneter Weise auf die entsprechende Förderung durch die Heinrich-Dammann-Stiftung hinzuweisen.

ANTRAGSTELLUNG
a. Alle Anträge auf Bezuschussung oder Förderung eines satzungsgemäßen Zweckes sind schriftlich an die Heinrich-Dammann-Stiftung – Bahnhofsallee 9 – 31134 Hildesheim zu richten.
b. Dem Antrag ist ein gültiger Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen.
c. Der Antragsteller muss die zu fördernde Maßnahme oder das förderungswürdige Projekt konkret beschreiben, den satzungsgemäßen Zweck benennen und die Höhe des benötigten Zuschusses begründen. Der Antragsteller hat zudem nachzuweisen, dass er und die im Projekt Mitarbeitenden über eine ausreichende Qualifikation verfügen, um das Projekt konzipieren und realisieren zu können.
d. Der Antragsteller hat im Rahmen der Antragstellung darzulegen, ob und in welcher Höhe Eigenmittel zur Verfügung stehen. Eigenmittel sind auch die Beiträge der Teilnehmenden. Von anderer Stelle bewilligte Zuschüsse sind im Rahmen der Aufstellung der Gesamtfinanzierung aufzuzeigen.

GEFÖRDERT WERDEN KÖNNEN
1. Zuschüsse für Veranstaltungen, Projekte und Aktionen
Zuschüsse können für Veranstaltungen, Projekte und Aktionen innerhalb der Jugendarbeit beantragt werden.
2. Zuschüsse für Seminare und Bildungsmaßnahmen
Zuschüsse können für Seminare und Bildungsmaßnahmen beantragt werden, die einen besonderen thematischen oder pädagogischen Schwerpunkt haben.

AUSZAHLUNG
Die Auszahlung von Finanzmitteln erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und des Abschlussberichts.
Abschlagszahlungen sind möglich.

VERWENDUNGSNACHWEISE
Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Vorlage eines Verwendungsnachweises erforderlich wird, ist dieser nach Abschluss einer Maßnahme vorzulegen. Die Stiftung ist berechtigt, die Verwendung des Zuschusses durch Einsicht in die Bücher und Vereinspapiere sowie durch Besichtigung zu prüfen. Der Antragsteller ist auskunftspflichtig.
Im Rahmen einer Bewilligung bereits ausgezahlte Teil-/Beträge sind dann zurückzuzahlen, wenn diese für die Realisierung des Vorhabens nicht mehr benötigt werden.

Wir fördern
Jugendarbeit.