Heinrich-Dammann-Stiftung: FREIRAUM|NEU-Logo

Hier findet ihr unserer

„Freiraum Unterwegs“-FAQ

1. Vor der bewerbung

Wer kann sich um den Bauwagen bewerben?

Bewerben können sich gemeinnützige Träger der Jugendarbeit in Niedersachsen bzw. im Bereich der Landeskirche Hannovers. Voraussetzung ist, dass ein hauptamtlicher Träger hinter der Ausleihe steht und die Nutzung im Rahmen der Jugendarbeit mit Jugendlichen erfolgt.

Für welche Zielgruppe ist der Bauwagen gedacht?

Der Bauwagen richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren. Besonders angesprochen sind Orte, an denen es bisher keinen eigenen Jugendraum gibt oder vorhandene Jugendräume kaum genutzt werden.

Wie lange kann der Bauwagen ausgeliehen werden?

Der Bauwagen kann für ca. 8 Wochen ausgeliehen werden. Die Zeiträume für 2027 sind April/Mai, Juni/Juli. August/September, Oktober/November, Dezember/Januar (‘28)

Ist die Ausleihe kostenlos?

Die Ausleihe des Bauwagens bei der Heinrich-Dammann-Stiftung ist kostenlos. Es können jedoch Kosten für den Transport, Strom, Wasser, Reinigung, zusätzliche Angebote oder eigene Veranstaltungen vor Ort entstehen.

Welche Voraussetzungen muss der Standort erfüllen?

Der Standort sollte ausreichend Platz für den Bauwagen und die Nutzung im Außenbereich bieten. Der Bauwagen ist inkl. Kupplung ca. 3 x 8 m groß. Idealerweise gibt es:

  • eine sichere und gut erreichbare Aufstellfläche
  • Stromanschluss
  • Zugang zu Wasser
  • sanitäre Anlagen in der Nähe
  • ausreichend Platz für Treffen, Workshops und Außenküche
  • eine Klärung mit Eigentümer*innen oder Verantwortlichen des Geländes
Brauchen wir sanitäre Anlagen vor Ort?

Ja, möglichst sollten sanitäre Anlagen in erreichbarer Nähe vorhanden sein. Der Bauwagen selbst verfügt nicht über eine Toilette. Falls keine sanitären Anlagen vorhanden sind, muss vorab geklärt werden, ob für den Zeitraum der Nutzung eine mobile Toilette organisiert werden kann. Sollte dies keine Option sein, kann beim Projekt eine Dixi-Toilette angefragt werden.

Hat der Bauwagen eine Küche?

Ja. Der Bauwagen verfügt über eine flexible Küchenzeile mit Arbeitsflächen, Stauraum, Spüle mit Wasserkanister und Abwasserbehälter sowie einen Kühlschrank. Kochen und Grillen ist jedoch ausschließlich draußen erlaubt. Das Kochen im Innenraum ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Gibt es Strom und Heizung im Bauwagen?

Ja. Der Bauwagen ist mit Steckdosen, Beleuchtung und einer Elektroheizung ausgestattet. Für die Nutzung wird ein geeigneter Stromanschluss am Standort benötigt. Ist kein Stromanschluss vorhanden, schließt dies die Ausleihe des Wagens ohne Strom nicht aus.

Gibt es WLAN?

WLAN ist im Wagen vorhanden. Um guten Empfang zu gewährleisten ist es wichtig, dass der Router am Fenster steht.

Wie viele Jugendliche können den Bauwagen nutzen?

Der Bauwagen ist für eher kleinere Gruppen geeignet. Bei mehr als etwa 8 bis 10 Personen kann es innen eng werden. Durch Markise, Außenküche und Sitzmöglichkeiten kann die Nutzung nach draußen erweitert werden. Auf den mitgelieferten Sitzmöbeln finden bequem ca. 25 Personen Platz.

Was ist im Bauwagen vorhanden?
  • Küchenzeile mit Grundausstattung
  • Sitzkissen/Sitzsäcke
  • leichte Bierzeltgarnituren
  • Spielebox mit Gesellschafts- und Outdoorspielen
  • Putzmaterial
  • Erste-Hilfe-Ausstattung
  • technische Ausstattung wie Bluetoothbox und WLAN
  • Sicherheits- und Nutzungshinweise

Die vollständige Ausstattung wird über eine Inventarliste dokumentiert.

Können wir zusätzlich eigenes Material mitbringen?

Ja, eigenes Material kann eingebracht werden, sofern es sicher ist, den Bauwagen nicht beschädigt und nach der Nutzung wieder entfernt wird. Für eigenes Material ist der Träger selbst verantwortlich.

Müssen wir bereits bei der Bewerbung ein Nutzungskonzept einreichen?

Ja. In der Bewerbung soll beschrieben werden, wie der Bauwagen genutzt werden soll, welche Jugendlichen beteiligt sind, welche Angebote geplant sind und wie sichergestellt wird, dass der Bauwagen während der Standzeit tatsächlich genutzt wird.

Müssen Jugendliche an der Bewerbung beteiligt sein?

Ja, mindestens an der Kreativaufgabe sollten Jugendliche beteiligt sein. Das Projekt legt besonderen Wert auf Partizipation. Der Bauwagen soll nicht nur für Jugendliche, sondern mit ihnen geplant und genutzt werden.

Ist der Bauwagen barrierefrei?

Der Bauwagen ist ausschließlich über zwei Treppenstufen zu erreichen. Leider ist er dadurch für Rollstuhlnutzende nicht geeignet.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Es gibt ein zweiteiliges Bewerbungsverfahren:

 

  1. Fragebogen mit Angaben zum Träger, Standort, Zeitraum, Nutzungsidee und Rahmenbedingungen
  2. Freie Kreativaufgabe, z. B. Video, Collage, Text oder anderes Format, in dem die Motivation der Jugendlichen deutlich wird
Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Wichtige Kriterien sind:

 

  • tatsächlicher Bedarf vor Ort
  • Beteiligung und Motivation der Jugendlichen
  • tragfähiges Nutzungskonzept
  • geeigneter Standort
  • verantwortliche Begleitung durch den Träger
  • möglichst gerechte Verteilung der Zeiträume
  • Perspektive für die Jugendarbeit nach der Ausleihe
Können wir uns einen bestimmten Zeitraum wünschen?

Ja. Im Bewerbungsbogen können Wunschzeiträume angegeben werden. Die endgültige Vergabe erfolgt durch die Heinrich-Dammann-Stiftung unter Berücksichtigung aller Bewerbungen.

Können wir den Bauwagen auch in den Ferien ausleihen?

Ja, fast alle Ausleihzeiträume enthalten 2027 enthalten Schulferien.

Können wir den Bauwagen im Winter nutzen?

Ja. Der Bauwagen ist grundsätzlich auch für Herbst und Winter nutzbar, da er beheizbar ist. Allerdings ist zu beachten, dass der Innenraum begrenzt ist und viele Aktivitäten im Sommer leichter im Außenbereich stattfinden können.

Was leistet die Stiftung zusätzlich zur Ausleihe des Bauwagens?

Pro Ausleihe stehen 2.000 Euro Workshopbudget zur Verfügung. Dieses kann individuell für passende Angebote eingesetzt werden. Die Workshops können entweder selbst durch den Träger oder die Jugendlichen organisiert oder durch die Heinrich-Dammann-Stiftung an die Träger vermittelt werden. Die zuständige Stiftungsreferentin unterstützt gerne beim Finden passender Angebote und Workshopleitender. Die Kosten werden nach der Durchführung erstattet. Nicht ausgeschöpfte Restbeträge verfallen.

Müssen wir das Workshop-Budget nutzen?

Nein. Das Budget soll als Zusatzangebot verstanden werden. Workshops sind nicht zwingend Hauptbestandteil der Nutzung. Es soll weiterhin ausreichend Raum für eigene Angebote und freie Treffen der Jugendlichen bleiben.

Können wir eigene Themen und Workshopleitende vorschlagen?

Ja. Das ist ausdrücklich sinnvoll, wenn dadurch ein passgenaues Angebot vor Ort entsteht. Die konkrete Finanzierung und Beauftragung muss vorab mit der zuständigen Stiftungsreferentin abgestimmt werden.

Können auch nicht-kirchliche Träger den Bauwagen nutzen?

Ja! Sie müssen lediglich gemeinnütziger Träger von Jugendarbeit sein.

2. Während des Übergabeprozesses

Was passiert nach einer erfolgreichen Bewerbung?

Nach der Zusage werden Zeitraum, Standort, Nutzungskonzept, mögliche Workshops und organisatorische Details abgestimmt. Anschließend wird ein Leihvertrag geschlossen und ein Übergabetermin vereinbart.

Gibt es einen Vertrag?

Ja. Vor der Nutzung wird ein Leih- und Nutzungsvertrag zwischen dem Träger und der Heinrich-Dammann-Stiftung geschlossen. Darin werden u. a. Zeitraum, Haftung, Versicherungen, Nutzungspflichten, Schutzkonzept, Dokumentation und Rückgabe geregelt.

Welche Unterlagen müssen vor der Übergabe vorliegen?

Voraussichtlich erforderlich sind:

 

  • unterschriebener Leihvertrag
  • Angaben zu verantwortlichen Personen
  • Standortbestätigung
  • Schutzkonzept des Trägers
  • ggf. Workshop-Absprachen
  • ggf. Einverständnisse zur Öffentlichkeitsarbeit/Bildnutzung
Wer muss beim Übergabetermin dabei sein?

Übergabe erfolgt, indem der neue Träger den Bauwagen beim aktuellen Träger abholt. Von beiden Trägern sollten die hauptamtliche verantwortliche Person und nach Möglichkeit Vertreter*innen der nutzenden Jugendgruppe anwesend sein. Auf diese Weise erfahren die Jugendlichen selbst, wie der Bauwagen funktioniert, welche Regeln gelten und welche Verantwortung sie übernehmen. Das stärkt die Selbstverwaltung und verhindert, dass nur Hauptamtliche über alle wichtigen Informationen verfügen. Außerdem ist die zuständige Stiftungsreferentin anwesend.

    Findet die Übergabe vor Ort statt?

    Die Übergabe findet vor Ort beim jeweils alten Träger statt. Dabei können Stromanschluss, Gasnutzung, Küchenumbau, Markise, Möbel, Inventar und Sicherheitsregeln praktisch erklärt werden.

      Was wird bei der Übergabe erklärt?

      Besprochen und gezeigt werden u. a.:

       

      • Aufstellen und Sichern des Bauwagens
      • Nutzung von Strom und Heizung
      • Umgang mit Gasgeräten
      • Außenküche und Grill/Hockerkocher
      • Markise/Sonnenschutz
      • Sitzmöbel und Stauraum
      • Inventar und feste Plätze
      • Reinigung
      • Sicherheitsregeln
      • Schlüsselverantwortung
      • Rückgabeprozess
        Gibt es ein Übergabeprotokoll?

        Ja. Es gibt ein Protokoll, mit dem Zustand, Sauberkeit und Inventar gemeinsam geprüft und dokumentiert werden. Dieses wird von beiden Seiten unterzeichnet.

        Wie kommt der Bauwagen zum Träger?

        Der Bauwagen wird durch den jeweils neuen Träger selbst am vorherigen Standort abgeholt und zum eigenen Standort gebracht. Hierzu ist ein BE-Führerschein nötig, das ein zul. Gesamtgewicht von mind. 3.000 kg (gebremst) ziehen darf. Dies ist im Fahrzeugschein unter Nr. O.1 bzw. in alten Fahrzeugscheinen unter der Nr.28 nachzulesen.

        Was brauchen wir für den Transport?

        Der Projektträger holt den Bauwagen eigenständig beim vorherigen ab. Um den Bauwagen zu bewegen, wird ein Zugfahrzeug benötigt, dass ein zul. Gesamtgewicht von mind. 3.000 kg (gebremst) ziehen darf. Dies ist im Fahrzeugschein unter Nr. O.1 bzw. in alten Fahrzeugscheinen unter der Nr.28 nachzulesen.
        Hierzu wird außerdem ein BE- Führerschein benötigt.

        Wer trägt das Risiko beim Transport?

        Ab der Übergabe trägt der Träger Verantwortung für den Bauwagen und das Inventar. Details regelt der Leihvertrag.

        Müssen wir den Bauwagen selbst aufbauen?

        Ja. Der Träger ist für den Aufbau am Standort verantwortlich. Dazu gehören u. a. sicheres Abstellen, Stromanschluss, Einrichtung des Außenbereichs und Einhaltung der Nutzungshinweise.

        Was ist, wenn beim Abholen Schäden auffallen?

        Schäden oder fehlendes Inventar müssen sofort im Übergabeprotokoll dokumentiert und der zuständigen Stiftungsreferentin gemeldet werden. So kann nachvollzogen werden, wann ein Schaden entstanden ist.

        Bekommen wir eine Inventarliste?

        Ja. Die Inventarliste ist Teil der Übergabeunterlagen und befindet sich zusätzlich im Bauwagen. Alle Gegenstände haben feste, gekennzeichnete Plätze.

        Bekommen wir ein „How to“?

        Ja. Das „How to“ enthält alle wichtigen Hinweise zur Nutzung, zum Auf- und Abbau, zur Reinigung, zu Sicherheitsfragen, zum Inventar und zur Rückgabe.

        3. Während des Ausleihzeitraums

        Wer ist während der Ausleihe verantwortlich?

        Der Träger ist ab Übergabe für den Bauwagen, das Inventar, die Nutzung vor Ort und die Sicherheit der Teilnehmenden verantwortlich.

        Dürfen Jugendliche den Bauwagen selbstständig nutzen?

        Ja, das ist ausdrücklich Teil des Konzepts. Der Träger muss jedoch ein verantwortliches Schlüssel- und Nutzungssystem festlegen und Jugendliche entsprechend einweisen.

        Wer darf den Schlüssel haben?

        Der Träger entscheidet, welche verantwortungsbewussten Jugendlichen den Schlüssel verwalten. Wichtig ist, dass klare Absprachen bestehen und die Jugendlichen über Regeln, Sicherheit und Verantwortung informiert sind.

        Muss bei jeder Nutzung eine hauptamtliche Person anwesend sein?

        Nicht zwingend. Ziel ist eine selbstverwaltete Nutzung durch Jugendliche. Der Träger bleibt jedoch verantwortlich und muss geeignete Rahmenbedingungen, Erreichbarkeit und Aufsichtspflichten klären.

          Welche Regeln gelten im Bauwagen?

          Die Regeln werden im „How to“ und ggf. vor Ort sichtbar im Bauwagen festgehalten. Dazu gehören u. a. pflegliche Nutzung, keine unsichere Nutzung von Gas oder Strom, Reinigung, Rücksichtnahme, Jugendschutz, keine diskriminierenden oder extremistischen Inhalte und respektvoller Umgang.

            Darf Alkohol im Bauwagen konsumiert werden?

            Das legt der Träger im Rahmen seines Schutzkonzepts, des Jugendschutzes und der eigenen Regeln selbst fest. Für minderjährige Jugendliche gelten selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen.

            Darf im Bauwagen geraucht werden?

            Aus Sicherheits- und Schutzgründen ist das Rauchen im Bauwagen ausdrücklich untersagt.

            Was müssen wir beim Kochen beachten?

            Kochen und Grillen mit Gasgeräten ist nur draußen erlaubt. Gasflaschen und Geräte müssen sachgerecht genutzt, nach Gebrauch gesichert und entsprechend der Sicherheitshinweise gelagert werden.

            Dürfen wir eigene Veranstaltungen am Bauwagen durchführen?

            Ja. Veranstaltungen, offene Treffen, Spieleabende, Kochaktionen, Filmabende, Workshops oder ähnliche Formate sind möglich, sofern sie zum Nutzungskonzept passen und sicher durchgeführt werden.

            Dürfen wir den Bauwagen an einem anderen Ort aufstellen als in der Bewerbung angegeben?

            Nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Stiftungsreferentin. Der vereinbarte Standort ist Bestandteil der Bewerbung und des Vertrags.

            Dürfen wir den Bauwagen innerhalb unserer Gemeinde oder Region bewegen?

            Das kann im Einzelfall sinnvoll sein, z. B. im Rahmen aufsuchender Jugendarbeit. Es muss vorab vereinbart und vertraglich klar geregelt werden, insbesondere bei Verantwortung auf Kirchenkreis- oder Trägerebene.

            Dürfen wir mit dem Bauwagen ins Ausland fahren?

            Nein.

            Was tun wir bei Schäden?

            Schäden müssen unverzüglich der zuständigen Stiftungsreferentin gemeldet und dokumentiert werden. Bei akuten Gefahren ist die Nutzung einzustellen, bis geklärt ist, ob der Bauwagen sicher weiterverwendet werden kann.

            Was tun wir bei Diebstahl oder Vandalismus?

            Bitte sofort die zuständige Stiftungsreferentin informieren, den Schaden dokumentieren und bei Bedarf Polizei bzw. Versicherung einschalten. Die weiteren Schritte werden gemeinsam abgestimmt.

            Was tun wir, wenn Inventar fehlt oder kaputtgeht?

            Fehlendes oder beschädigtes Inventar muss gemeldet und in der Inventarliste dokumentiert werden. Je nach Ursache und Regelung im Vertrag kann Ersatz erforderlich sein.

            Wer reinigt den Bauwagen während der Nutzung?

            Der Träger ist für regelmäßige Reinigung während der Standzeit verantwortlich. Reinigungsmaterial ist im Bauwagen vorhanden.

            Wie sauber muss der Bauwagen gehalten werden?

            Der Bauwagen soll jederzeit so gepflegt sein, dass er sicher und einladend genutzt werden kann. Küche, Boden, Sitzbereiche, Müll und Außenbereich sollten regelmäßig gereinigt werden.

            Wer kümmert sich um Müll?

            Der Träger organisiert die Müllentsorgung vor Ort. Müll darf bei Rückgabe nicht im Bauwagen verbleiben.

            Können wir während der Ausleihe Unterstützung bekommen?

            Ja. Die zuständige Stiftungsreferentin ist i. d. R. montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr erreichbar und unterstützt bei Fragen und Schwierigkeiten.

            Was passiert, wenn wir den Bauwagen weniger nutzen als geplant?

            Wenn sich abzeichnet, dass das Nutzungskonzept nicht umgesetzt werden kann, sollte frühzeitig Kontakt zur zuständigen Stiftungsreferentin aufgenommen werden. Ziel ist, gemeinsam Lösungen zu finden und den Bauwagen sinnvoll einzusetzen.

            Können wir während der Ausleihe zusätzliche Workshops über das Projekt buchen?

            Dies hängt von Budget, Verfügbarkeit der Workshopleitenden und Vorlaufzeit ab. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.

            Wie viel Vorlauf brauchen Workshops?

            Je nach Thema und Anbieter*in unterschiedlich. Teilweise reichen zwei bis drei Wochen Vorlauf; sicherer ist aber eine frühzeitige Abstimmung direkt nach der Zusage.

            Können wir Fotos und Videos vom Bauwagen posten?

            Ja, Öffentlichkeitsarbeit ist erwünscht. Dabei müssen Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen der abgebildeten Personen beachtet werden. Außerdem sollte auf das Projekt und die Stiftung hingewiesen werden z. B. durch Verlinkung des Instagram-Accounts @heinrich_dammann_stiftung oder der Website.

            Müssen wir die Stiftung in unserer Öffentlichkeitsarbeit nennen?

            Ja. Bei öffentlicher Kommunikation zum Projekt sollte in geeigneter Weise auf die Heinrich-Dammann-Stiftung hingewiesen werden, werden z. B. durch Verlinkung des Instagram-Accounts @heinrich_dammann_stiftung oder der Website.

            Gibt es Vorgaben zur Dokumentation?

            Ja. Der Träger verpflichtet sich, zu dokumentieren, wie der Bauwagen genutzt wurde, welche Angebote stattfanden, wie viele Jugendliche erreicht wurden und welche Erfahrungen gemacht wurden. Ein kurzer Fragebogen wird dafür bereitgestellt.

            Was gilt für Schutzkonzept und Prävention?

            Der Träger muss ein Schutzkonzept vorhalten und anwenden. Außerdem verpflichtet er sich, jegliche Übergriffe, Diskriminierung sowie extremistische oder verfassungsfeindliche Inhalte im Zusammenhang mit der Nutzung des Bauwagens zu verhindern.

            4. Im Anschluss/Nach der Ausleihe

            Was passiert am Ende des Ausleihzeitraums?

            Der Bauwagen wird vom Träger gereinigt. Es findet eine Übergabe mit dem nächsten Träger und der zuständigen Referentin der Stiftung statt. Hier wird das Inventar anhand der Liste geprüft, Schäden werden dokumentiert und sämtliche Funktionen erklärt.

            Müssen wir den Bauwagen selbst zurückbringen?

            In der Regel wird der Bauwagen durch den anschließenden Träger abgeholt. Der genaue Ablauf wird rechtzeitig abgestimmt.

            Wie läuft die Rückgabe ab?

            Der aktuelle Träger, der zukünftige Träger und die zuständige Referentin treffen sich zur Übergabe am aktuellen Standort des Bauwagens. Bei der Übergabe werden Zustand, Sauberkeit, Vollständigkeit des Inventars und mögliche Schäden anhand einer Checkliste geprüft. Das Protokoll wird von den Beteiligten unterzeichnet.

            Was müssen wir vor der Rückgabe reinigen?

            Mindestens:

             

            • Innenraum fegen/wischen
            • Küchenbereich reinigen
            • Kühlschrank leeren und säubern
            • Wasser- und Abwasserbehälter leeren
            • Müll entfernen
            • Sitzmöbel und Spiele ordentlich verräumen
            • Außenbereich aufräumen
            • Inventar an die vorgesehenen Plätze zurücklegen
            Müssen wir den Bauwagen voll ausgestattet zurückgeben?

            Ja. Alle Gegenstände aus der Inventarliste müssen vollständig und an ihrem vorgesehenen Platz vorhanden sein. Fehlendes oder beschädigtes Inventar ist zu melden und ggf. zu ersetzen.

              Was passiert bei Schäden nach der Nutzung?

              Schäden werden dokumentiert. Je nach Art des Schadens, Versicherungslage und vertraglicher Regelung ist der Träger für Reparatur oder Ersatz verantwortlich.

              Gibt es eine Nachbesprechung?

              Eine kurze Rückmeldung ist vorgesehen. Diese hilft, das Projekt weiterzuentwickeln und Erfahrungen aus den verschiedenen Orten zu sammeln.

              Müssen wir einen Bericht schreiben?

              Ja, vorgesehen ist ein kurzer Nutzungs- bzw. Projektumsetzungsnachweis. Darin können z. B. Angebote, Teilnehmendenzahlen, besondere Erfahrungen, Herausforderungen und Wünsche für die Weiterentwicklung festgehalten werden.

              Müssen wir Fotos bereitstellen?

              Ja, nach Möglichkeit sollen Fotos für Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Rechte und Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen.

              Was passiert mit unseren Erfahrungen?

              Die Rückmeldungen der Träger und Jugendlichen fließen in die Evaluation des Projekts ein. Sie helfen, Abläufe, Ausstattung, Workshopangebote und Bewerbungsverfahren weiterzuentwickeln.

              Können wir nach der Ausleihe weiter mit dem Projekt kooperieren?

              Ja. Erfahrungsberichte, Vernetzung mit anderen Trägern, gemeinsame Auswertung oder Folgeideen sind willkommen und können zur Weiterentwicklung zukunftsweisender Jugendarbeit beitragen.