
Super, dass Sie eine Förderung bei uns beantragen!
Bevor Sie das Formular nun ausfüllen und an die Stiftung senden, möchten wir zur Sicherheit kurz einmal die wichtigsten Punkte anführen, damit Sie sichergehen können, dass Ihre Maßnahme den Förderungsrichtlinien der Stiftung entspricht.
Bitte lesen Sie sich die Kriterien aufmerksam durch. Sollten Sie danach noch unsicher sein, nutzen Sie die Möglichkeit der Voranfrage!
WICHTIGE
INFORMATIONEN

Die Heinrich-Dammann-Stiftung fördert Maßnahmen:
- Mit Fokus auf die Partizipation Jugendlicher im Alter von 12 bis 27 Jahren
- Zur Vernetzung der Träger von Jugendarbeit
- Die zur Entwicklung zukunftsweisender Jugendarbeit auf dem Land beitragen
- Insbesondere im Bereich der Landeskirche Hannovers und in Niedersachsen
Ausschlusskriterien sind:
- Das Projekt oder Vorhaben entspricht nicht dem Stiftungszweck
- Das zu fördernde Projekt oder Vorhaben ist schon gestartet, bevor der Antrag gestellt wurde und / oder bevor die Heinrich-Dammann-Stiftung darüber entschieden hat
- Förderung von Infrastruktur
- Förderung reiner Jugend- und Konfirmandenfreizeiten
- Produktionen von Datenträgern (audio- und/oder audiovisuell)
- Projekte und Vorhaben im Ausland ohne ersichtliche Vernetzung mit Projekten der Jugendarbeit in Deutschland
- Anschlussfinanzierungen, ohne erkennbare und wesentliche Veränderung der bisherigen Inhalte oder Ziele des Projektes
- Wiederholte Antragstellung, nach Ablehnung durch den Vorstand
Hinweise für geförderte Projekte
Die Fördersumme wird nach Beendigung Ihres Projekts ausgezahlt.
Bitte reichen Sie hierzu innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Maßnahme Folgendes ein:
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- Angabe der Projektnummer und der Bankverbindung (Name Kreditinstitut, Name Kontoinhaber, IBAN, BIC, ggf. Verwendungszweck).
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- Verwendungsnachweis: Abrechnung in Ausgaben und Einnahmen als Nachweis der Verwendung, angelehnt an die Positionen des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans.
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- Schlussbericht, max. 5 DINA4 Seiten (PDF, 12 pt). Beschreiben und evaluieren Sie Ihr Projekt in diesem: Was sind die Ergebnisse? Was hat gut funktioniert und was nicht? Welche nachhaltigen Effekte haben sich ergeben? Wurden die Ziele erreicht? Ggf. Dokumentation öffentlicher Reaktionen.
-
- Zusätzlich zum o.g. Schlussbericht: Kurzbeschreibung der Maßnahme für den Internetauftritt der Heinrich-Dammann-Stiftung (Worddokument, höchstens 2000 Zeichen, 12pt, anschauliche und prägnante Beschreibung des Projekts für Außenstehende).
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- 5 aussagekräftige Digitalfotos über das Förderprojekt (300dpi Auflösung / JPG-TIF Format) mit Bildunterschrift und ggf. Angabe der Fotografin oder des Fotografen.
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- Unterschriebene Einverständniserklärung: Versicherung der Urheberschaft und des Rechts am Bild, uneingeschränktes Nutzungsrecht auch für die Texte, an die Heinrich-Dammann-Stiftung.
Bitte senden Sie alle Unterlagen ausschließlich digital ein!
TERMINE

Über Anträge mit mehr als €5000,00 Fördersumme
wird dreimal im Jahr entschieden:
Frühjahrssitzung
Die Anträge bis zum 12. Januar 2023 werden berücksichtigt.
Frühester Projektbeginn: 09. Februar 2023
Sommersitzung
Die Anträge bis zum 25. April 2023 werden berücksichtigt.
Frühester Projektbeginn: 06. Juni 2023
Herbstsitzung
Die Anträge bis zum 10. Oktober 2023 werden berücksichtigt.
Frühester Projektbeginn: 20. November 2023
Für Anträge bis einschließlich €5000,00 gilt eine Antragsfrist von mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn.
Für die apfelblau-Anträge gilt eine Antragsfrist von 4 Wochen bis zum Projektbeginn.
FORMULAR

Passt alles soweit?
Dann geht es hier zum Onlineformular!
LOGO-
WERKZEUGKASTEN

Hinweise zur Verwendung des Logos:
Das Logo der Heinrich-Dammann-Stiftung ist von geförderten Projekten in allen
Publikationen zu verwenden.
Hier finden Sie eine Sammlung von unterschiedlichen Dateiformaten des Logos.
WEITERE
STIFTUNGEN UND
EINRICHTUNGEN

Passt nicht?
Die Förderrichtlinien der Heinrich-Dammann-Stiftung schließen eine Förderung
Ihres Vorhabens aus?
Dann kommen vielleicht andere Finanzierungsträger für Sie in Frage.
Wir kooperieren mit Einrichtungen, Initiativen und anderen Stiftungen und sind
Mitglied im „Bundesverband Deutscher Stiftungen“.