
Ihr wollt einfach machen?
Wir machen’s euch einfach!
Unser Sprungbrett für eure Evangelische Jugend
Sommer, Sonne, Förderung!
Mit unserem einmaligen Sommersonderprogramm einfach machen unterstützen wir euch mit einer unkomplizierten Förderung – kurz und knackig, ohne Haken, ohne Stress. Ein Rundum-sorglos-Paket, das euch mehr Zeit lässt für das, was wirklich zählt: starke Projekte, tolle Ideen, gute Gemeinschaft.
Und was gibt’s? 555 € Förderung für euer Projekt – und zwar genau für das, was ihr gerade braucht. Ob neue Ideen oder ein Fresh up für Bestehendes – euer Thema, eure Förderung.
Jetzt reinspringen –
vom Sprungbrett ins erfrischende Wasser!
Ab dem 01.06.2025 könnt ihr loslegen. Sobald 50 Projekte bewilligt wurden, ist Schluss – spätestens aber am 01. Dezember 2025. Schnappt euch diese einmalige Chance für eure Evangelische Jugend!
Short Facts
- Finanzielle Förderung für euer Projekt: 555 €
- Bewerbungen sind ab dem 01.06.2025 möglich.
- In diesem Projekt werden bis zu 50 Anträge bewilligt.
- Der Bewerbungszeitraum wird beendet, sobald 50 Projekte bewilligt wurden, spätestens aber am 01. Dezember 2025.
Fördervoraussetzungen
- Der Antrag wird von einem kirchlichen Träger der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gestellt.
- Das beantragte Projekt kommt Jugendlichen zwischen 12 und 27 Jahren zu Gute.
Was beantragt werden kann
- Finanzielle Förderung für ein Projekt von der bzw. für die Evangelische Jugend.
Beispiele
für förderfähige Projekte
- Schulungen, Fortbildungen, Seminare, Workshops
- Seelsorgeprogramme
- Projekte, die Teamende fit machen
- Team-Building-Maßnahmen
- Maßnahmen zur evangelischen Identitätsbildung
- Fresh up bestehender Angebote
- Ausprobieren neuer Angebote
- Ausflüge und Aktionen
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Upgrade von Jugendräumen
UNTERM STRICH
- Fahrtkosten, Eintrittspreise
- Ausstattung / Anschaffungen / Technik
- Honorare
Ausschlusskriterien
- Teilnehmende Jugendliche sind unter 12 oder über 27 Jahre alt.
- Der Standort des Trägers befindet sich nicht in Niedersachsen.
- Der Antrag wird von einer Privatperson gestellt.
- Der Antrag wird von einem nicht-kirchlichen Träger gestellt.
- Es werden mehr als zwei Anträge pro Kirchenkreis gestellt.
- Das beantragte Projekt wird bereits von der Heinrich-Dammann-Stiftung gefördert oder ist ein Teilprojekt eines bereits geförderten Projektes.
Unkompliziertes
Antrags- und
Projektabschlussverfahren
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Füllt das Onlineformular aus, keine Anhänge nötig!
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Wenn euer Projekt bewilligt wird, bekommt ihr die Förderung direkt überwiesen.
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Schickt uns innerhalb von 4 Wochen nach der Bewilligung eine Zuwendungsbestätigung und gern auch eine Dankeskarte!
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Fertig!