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Ihr wollt einfach machen?
Wir machen’s euch einfach!

Unser Sprungbrett für eure Evangelische Jugend

Sommer, Sonne, Förderung!

Mit unserem einmaligen Sommersonderprogramm einfach machen unterstützen wir euch mit einer unkomplizierten Förderung – kurz und knackig, ohne Haken, ohne Stress. Ein Rundum-sorglos-Paket, das euch mehr Zeit lässt für das, was wirklich zählt: starke Projekte, tolle Ideen, gute Gemeinschaft.
Und was gibt’s? 555 € Förderung für euer Projekt – und zwar genau für das, was ihr gerade braucht. Ob neue Ideen oder ein Fresh up für Bestehendes – euer Thema, eure Förderung.

 

Jetzt reinspringen –
vom Sprungbrett ins erfrischende Wasser!

Ab dem 01.06.2025 könnt ihr loslegen. Sobald 50 Projekte bewilligt wurden, ist Schluss – spätestens aber am 01. Dezember 2025. Schnappt euch diese einmalige Chance für eure Evangelische Jugend!

Short Facts
  • Finanzielle Förderung für euer Projekt: 555 €
  • Bewerbungen sind ab dem 01.06.2025 möglich.
  • In diesem Projekt werden bis zu 50 Anträge bewilligt.
  • Der Bewerbungszeitraum wird beendet, sobald 50 Projekte bewilligt wurden, spätestens aber am 01. Dezember 2025.
Fördervoraussetzungen
  • Der Antrag wird von einem kirchlichen Träger der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gestellt.
  • Das beantragte Projekt kommt Jugendlichen zwischen 12 und 27 Jahren zu Gute.
Was beantragt werden kann
  • Finanzielle Förderung für ein Projekt von der bzw. für die Evangelische Jugend.
Beispiele
für förderfähige Projekte
  • Schulungen, Fortbildungen, Seminare, Workshops
  • Seelsorgeprogramme
  • Projekte, die Teamende fit machen
  • Team-Building-Maßnahmen
  • Maßnahmen zur evangelischen Identitätsbildung
  • Fresh up bestehender Angebote
  • Ausprobieren neuer Angebote
  • Ausflüge und Aktionen
  • Digitalisierungsmaßnahmen
  • Upgrade von Jugendräumen

 
UNTERM STRICH
 

  • Fahrtkosten, Eintrittspreise
  • Ausstattung / Anschaffungen / Technik
  • Honorare
Ausschlusskriterien
  • Teilnehmende Jugendliche sind unter 12 oder über 27 Jahre alt.
  • Der Standort des Trägers befindet sich nicht in Niedersachsen.
  • Der Antrag wird von einer Privatperson gestellt.
  • Der Antrag wird von einem nicht-kirchlichen Träger gestellt.
  • Es werden mehr als zwei Anträge pro Kirchenkreis gestellt.
  • Das beantragte Projekt wird bereits von der Heinrich-Dammann-Stiftung gefördert oder ist ein Teilprojekt eines bereits geförderten Projektes.
Unkompliziertes
Antrags- und
Projektabschlussverfahren
  1. Füllt das Onlineformular aus, keine Anhänge nötig!
  2. Wenn euer Projekt bewilligt wird, bekommt ihr die Förderung direkt überwiesen.
  3. Schickt uns innerhalb von 4 Wochen nach der Bewilligung eine Zuwendungsbestätigung und gern auch eine Dankeskarte!
  4. Fertig!