
Hier findet ihr unsere
„Einfach machen“-Infoseite
(Bewerbungsfrist beendet)
Ihr wollt einfach machen?
Wir machen’s euch einfach!
Unser Sprungbrett für eure Evangelische Jugend
Sommer, Sonne, Förderung!
Mit unserem einmaligen Sommersonderprogramm einfach machen unterstützen wir euch mit einer unkomplizierten Förderung – kurz und knackig, ohne Haken, ohne Stress. Ein Rundum-sorglos-Paket, das euch mehr Zeit lässt für das, was wirklich zählt: starke Projekte, tolle Ideen, gute Gemeinschaft.
Und was gibt’s? 555 € Förderung für euer Projekt – und zwar genau für das, was ihr gerade braucht. Ob neue Ideen oder ein Fresh up für Bestehendes – euer Thema, eure Förderung.
Jetzt reinspringen –
vom Sprungbrett ins erfrischende Wasser!
Ab dem 01.06.2025 könnt ihr loslegen. Sobald 50 Projekte bewilligt wurden, ist Schluss – spätestens aber am 01. Dezember 2025. Schnappt euch diese einmalige Chance für eure Evangelische Jugend!
Short Facts
- Finanzielle Förderung für euer Projekt: 555 €
- Bewerbungen sind ab dem 01.06.2025 möglich.
- In diesem Projekt werden bis zu 50 Anträge bewilligt.
- Der Bewerbungszeitraum wird beendet, sobald 50 Projekte bewilligt wurden, spätestens aber am 01. Dezember 2025.
Fördervoraussetzungen
- Der Antrag wird von einem kirchlichen Träger der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gestellt.
- Das beantragte Projekt kommt Jugendlichen zwischen 12 und 27 Jahren zugute.
Was beantragt werden kann
- Finanzielle Förderung für ein Projekt von der bzw. für die Evangelische Jugend.
Beispiele
für förderfähige Projekte
- Schulungen, Fortbildungen, Seminare, Workshops
- Seelsorgeprogramme
- Projekte, die Teamende fit machen
- Team-Building-Maßnahmen
- Maßnahmen zur evangelischen Identitätsbildung
- Fresh up bestehender Angebote
- Ausprobieren neuer Angebote
- Ausflüge und Aktionen
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Upgrade von Jugendräumen
UNTERM STRICH
- Fahrtkosten, Eintrittspreise
- Ausstattung / Anschaffungen / Technik
- Honorare
Ausschlusskriterien
- Teilnehmende Jugendliche sind unter 12 oder über 27 Jahre alt.
- Der Standort des Trägers befindet sich nicht in Niedersachsen.
- Der Antrag wird von einer Privatperson gestellt.
- Der Antrag wird von einem nicht-kirchlichen Träger gestellt.
- Es werden mehr als zwei Anträge pro Kirchenkreis gestellt.
- Das beantragte Projekt wird bereits von der Heinrich-Dammann-Stiftung gefördert oder ist ein Teilprojekt eines bereits geförderten Projektes.
Unkompliziertes
Antrags- und
Projektabschlussverfahren
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Füllt das Onlineformular aus, keine Anhänge nötig!
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Wenn euer Projekt bewilligt wird, bekommt ihr die Förderung direkt überwiesen.
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Schickt uns innerhalb von 4 Wochen nach der Bewilligung eine Zuwendungsbestätigung und gern auch eine Dankeskarte!
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Fertig!
Heinrich-Dammann-Stiftung
Bahnhofsallee 9
31134 Hildesheim
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Sie finden unsere Arbeit gut?
Sie können uns unterstützen!
Spendenkonto:
Deutsche Bank
IBAN: DE51 2597 0074 0022 2125 01
BIC: DEUTDE2H59




